Barrierefreie Onlineshops
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und erfasst den elektronischen Geschäftsverkehr ausdrücklich. Für Onlineshops ist die Lage damit eine andere als für Firmenwebsites, bei denen häufig gar keine Pflicht besteht.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme – gilt für Dienstleistungen und damit für den Shopbetrieb als solchen. Sie greift jedoch nicht in jedem Fall: Werden über den Shop Produkte verkauft, die selbst unter das Gesetz fallen, gelten für diese eigene Anforderungen.
Praktisch betroffen sind vor allem Bestellstrecke und Formulare: Tastaturbedienbarkeit, beschriftete Eingabefelder, verständliche Fehlermeldungen, ausreichende Kontraste. Maßstab ist die Norm EN 301 549 mit Verweis auf die WCAG in Stufe AA.
Im Zweifel gehört das rechtlich geprüft – und nicht anhand eines Angebots entschieden, das mit Abmahnungen wirbt.
E-Commerce Agenturen in Barrierefreiheit
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Shop-Projekte laufen meist standortunabhängig.
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